Seit der Gründung im Jahr 2011 hat sich COPTIS tatkräftig für rechtliche und aufsichtsrechtliche Aspekte der Immobilienverbriefung in der Schweiz eingesetzt, insbesondere dank einiger Fachleute aus den Reihen des Verbandes wie RA Raffaele Rossetti (ehemaliger Präsident), RA Jean-Yves Rebord und RA Olivier Klunge. Da COPTIS die Schwierigkeiten, denen seine Mitglieder ausgesetzt sind, genau kennt, konnte der Verband den Gesetzgeber und die Verwaltung für die Bedürfnisse der Branche sensibilisieren und schützt damit die Immobilienverbriefung in der Schweiz Unter der Leitung von Jean-Yves Rebord der Kanzlei Python überwacht die Arbeitsgruppe Legal & Regulation rechtliche und aufsichtsrechtliche Vorschriften und erstellt Stellungnahmen des Verbandes zu Gesetzesänderungen, die die Immobilienverbriefung in der Schweiz betreffen.